ANLAGENÜBERPRÜFUNG

Anlagenüberprüfung | E-Check | Elektrobefund | Elektroattest | Elektroabnahme

Was ist der E-Check? Wer ist verantwortlich für die elektrische Anlage? Warum sollte ich eine Anlagenüberprüfung durchführen lassen? Bin ich zu einer Überprüfung verpflichtet? Was muss ich beim Abschluss eines Mietvertrags beachten? Was ist ein Anlagenbuch?

Viele Begriffe. Viele offene Fragen, die wir Ihnen gerne detailliert beantworten möchten.

Elektrische Anlagen müssen auf Grund der geltenden Rechtsvorschriften nach der Fertigstellung, bei Instandhaltung, bei Änderungen und Erweiterungen von einem konzessionierten Elektrounternehmen auf ihre Sicherheit überprüft werden. Für gewerbliche und industrielle Betriebe ist die regelmäßige Überprüfung elektronischer Anlagen aus Sicherheitsgründen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Prüfbefunde werden von einem befugten, zertifizierten Elektrounternehmen ausgestellt, um die sachgemäße Installation von Elektroinstallationen oder von elektrotechnischen Anlagen schriftlich zu dokumentieren.

Elektrotechnik Polleres – Ihr kompetenter und zertifizierter Experte für Anlagenüberprüfung E-Check

Der E-Check ist eine anerkannte, normgerechte Prüfung von elektrotechnischen Anlagen. Im Zuge eines E-Checks überprüfen wir die Sicherheit und den technischen Zustand Ihrer elektrischen Anlagen und erstellen zuverlässige Prüfbefunde für Elektroinstallation in Privathäusern, Wohnungen sowie in Büros und Gewerbebetrieben.

Befindet sich Ihre elektrische Anlage in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand, wird dies von uns durch die Ausstellung eines positiven Prüfbefundes und einer Prüfplakette bestätigt. Der Zustand der Anlage wird in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert.

Sollten die Überprüfung Ihrer elektrischen Anlage Mängel ergeben, übernehmen wir gerne die professionelle Mängelbeseitigung und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Zur Prüfung Ihrer Elektroanlagen stehen uns die modernsten Messgeräte zur Verfügung. Wir führen die Erstprüfung sowie weitere regelmäßige Wiederholungsprüfungen und außerordentliche Prüfungen durch.

Anlagenüberprüfungen lt. OVE & ÖNORM und unsere Leistungen im Überblick

  • Durchführung der Erstprüfung
  • Durchführung von Folgeprüfungen – wiederkehrende Prüfungen
  • Durchführung einer außerordentlichen Prüfung
  • Ausstellung von Prüfbefunden und Prüfplaketten
  • Erstellen eines Anlagenbuches/ einer Anlagenmappe für elektrotechnische Anlagen
  • Erstellen der E-Atteste für Blitzschutzanlagen
  • Automatische Erinnerung an den nächsten Prüftermin

Entscheiden Sie sich noch heute für eine hundertprozentige Sicherheit und machen Sie den E-Check.

(ÖVE/ÖNORM E8001-6-61)

  • Die Erstprüfung ist bei Fertigstellung einer neu errichteten elektrischen Anlage durchzuführen.
  • Jede elektrische Anlage muss bei der Errichtung überprüft werden.
  • Nach Durchführung der Erstprüfung erstellen wir für Sie ein Anlagenbuch – auch Anlagemappe, in dem die Ergebnisse der Prüfungen dokumentiert sind.
  • Als Anlagenbetreiber benötigen Sie ein Anlagenbuch. (ÖVE/ÖNORM E8001-6-63) Dies ist eine Sammlung von Anlagendokumentationen, Befunden und Prüfprotokollen und enthält Schaltpläne und Messergebnisse. Bitte bewahren Sie das Anlagenbuch sicher auf, um nachweisen zu können, dass eine ordnungsgemäße Überprüfung der Anlage vorgenommen wurde.

(ÖVE/ÖNORM E8001-6-62)

  • Die „Außerordentliche Prüfung“ ist bei wesentlichen Erweiterungen oder Änderungen der elektrischen Anlagen durchzuführen.
  • Wurde für eine bestehende Anlage bei der Errichtung kein Anlagenbuch erstellt, wird von uns das Ergebnis der „Außerordentliche Prüfung“ in einem Ersatz-Anlagenbuch dokumentiert.

(ÖVE/ÖNORM E8001-6-62)

Für gewerbliche und industrielle Anlagen werden regelmäßige Überprüfungen der elektrischen Anlagen und die Prüfungsintervalle gesetzlich vorgeschrieben.

Die Intervalle der wiederkehrenden Überprüfung für alle gewerblichen und industriellen Anlagen richten sich nach den Vorgaben der Gewerbebehörde und der Elektroschutzverordnung. Diese sind der Betriebsanlagengenehmigung zu entnehmen.

In der Regel gelten folgende Prüfungsintervalle für die wiederkehrenden Überprüfungen

  • Büro sowie Handelsbetriebe alle 10 Jahre.
  • Gewerbebetriebe wie Küchen, Tischlereien, Werkstätten etc. alle 3 Jahre.
  • Industrielle Anlagen, Großbetriebe wie Medizintechnik, Produktionsbetriebe etc. alle 2 Jahre.
  • Baustellen gem. Bauarbeiterschutzverordnung jährlich.
  • Blitzschutzanlagen für Arbeitsstätten alle 3 Jahre.
    Jährlich bei explosionsgefährlichen und hochentzündlichen Arbeitsstoffen (Tankstellen)
  • Mieterwechsel: Vermieter sind seit 2010 verpflichtet sicher zu stellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht.
  • Ein Elektrobefund ist eine Prüfung bzw. der Prüfungs-Bericht von elektronischen Anlagen zur Zustandsfeststellung der elektrischen Anlage. (Sicherheit und Funktionalität – inkl. Besichtigung, Erproben und Messen.)
  • Nach Durchführung der wiederkehrenden Prüfung erstellen wir für Sie einen Prüfbefund, in dem wir die Ergebnisse der Prüfung dokumentieren. Die Dokumentation dieser Prüfung, der E-Befund, ist dem Anlagenbuch, das bei der Errichtung bzw. bei der Erstprüfung der Anlage erstellt wurde, beizulegen.

Die Voraussetzung für die Verwendung ihrer elektrischen Anlage ist die Betriebssicherheit. Um einen sicheren und gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten ist es notwendig, die elektrische Anlage in regelmäßigen Abständen professionell überprüfen zu lassen.

Sehr gerne übernehmen wir die Durchführung der Anlagenüberprüfung für Sie kurzfristig und vor allem unkompliziert.

(ÖVE/ÖNORM E8001-6-62)

Für gewerbliche und industrielle Anlagen werden regelmäßige Überprüfungen der elektrischen Anlagen und die Prüfungsintervalle gesetzlich vorgeschrieben.

Die Intervalle der wiederkehrenden Überprüfung für alle gewerblichen und industriellen Anlagen richten sich nach den Vorgaben der Gewerbebehörde und der Elektroschutzverordnung. Diese sind der Betriebsanlagengenehmigung zu entnehmen.

In der Regel gelten folgende Prüfungsintervalle für die wiederkehrenden Überprüfungen

  • Büro sowie Handelsbetriebe alle 10 Jahre.
  • Gewerbebetriebe wie Küchen, Tischlereien, Werkstätten etc. alle 3 Jahre.
  • Industrielle Anlagen, Großbetriebe wie Medizintechnik, Produktionsbetriebe etc. alle 2 Jahre.
  • Baustellen gem. Bauarbeiterschutzverordnung jährlich.
  • Blitzschutzanlagen für Arbeitsstätten alle 3 Jahre.
    Jährlich bei explosionsgefährlichen und hochentzündlichen Arbeitsstoffen (Tankstellen)
  • Mieterwechsel: Vermieter sind seit 2010 verpflichtet sicher zu stellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht.
  • Ein Elektrobefund ist eine Prüfung bzw. der Prüfungs-Bericht von elektronischen Anlagen zur Zustandsfeststellung der elektrischen Anlage. (Sicherheit und Funktionalität – inkl. Besichtigung, Erproben und Messen.)
  • Nach Durchführung der wiederkehrenden Prüfung erstellen wir für Sie einen Prüfbefund, in dem wir die Ergebnisse der Prüfung dokumentieren. Die Dokumentation dieser Prüfung, der E-Befund, ist dem Anlagenbuch, das bei der Errichtung bzw. bei der Erstprüfung der Anlage erstellt wurde, beizulegen.

Die Voraussetzung für die Verwendung ihrer elektrischen Anlage ist die Betriebssicherheit. Um einen sicheren und gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten ist es notwendig, die elektrische Anlage in regelmäßigen Abständen professionell überprüfen zu lassen.

Sehr gerne übernehmen wir die Durchführung der Anlagenüberprüfung für Sie kurzfristig und vor allem unkompliziert.

Wann muss eine Überprüfung gemacht werden?

Es wird unterschieden, ob es sich um eine erstmalige Errichtung, eine Erweiterung oder eine Instandhaltung handelt. Die erstmalige Prüfung wird nach Fertigstellung der Arbeiten durchgeführt und fällt umfangreicher aus, während bei einer Erweiterung oder Instandhaltung nur die geänderten Komponenten der Prüfpflicht unterliegen.

E-Befund bei Wohnhäuser und Eigentumswohnungen

Grundsätzlich muss jede elektrische Anlage bei Errichtung auf ihre Sicherheit überprüft werden. Wohnhäuser und Eigentumswohnungen gelten als Endverbraucheranlagen. Abgesehen von der Erstprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-61 gibt es hier keine wiederkehrenden gesetzlichen Überprüfungspflichten. Jedoch ist bei wesentlichen Erweiterungen oder Änderungen der elektrischen Anlagen eine außerordentliche Prüfung durchzuführen. Auch vor einem Haus-oder Wohnungskauf empfehlen wir dringend – zu Ihrer eigenen Sicherheit – einen E-Check durchführen zu lassen.

Was muss ich als Wohnungsmieter beachten?

Vermieter sind seit 2010 verpflichtet, bei einer „Vermietung der Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicher zu stellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. Das bedeutet, dass Ihnen der Vermieter einen E-Befund vorzulegen hat, in dem bestätigt wird, dass sich die elektrische Anlage in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet. Die Vorlageverpflichtung trifft den Vermieter und hat daher auch die Kosten für die Überprüfung zu tragen. Wird ein solcher Befund nicht vorgelegt, können Sie als Mieter nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften entspricht.

Mieter haben ein Recht auf eine sichere Elektroanlage.

Nehmen Sie vor Vertragsabschluss Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie ausführlich und führen gerne die Überprüfung der Elektroinstallationen auf Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch. Mit dem E-Check wissen Sie vor Abschluss des Mietvertrags, ob die Elektroanlage Ihrer neuen Wohnung den jeweils gültigen Normen entspricht oder ob mit dem Vermieter eine Sanierung der Anlage im Mietvertrag vereinbart werden muss.

Bin ich als Vermieter zu einer Überprüfung verpflichtet?

Seit Juli 2010 ist der Elektrobefund für Neuvermietungen in Mehrfamilienhäusern Pflicht. Als Vermieter müssen Sie Ihre elektrotechnischen Anlagen vor der Übergabe an den Mieter auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards prüfen lassen und sind verpflichtet allen neuen Mietern einen Elektrobefund vorzulegen. Nach jedem Mieterwechsel empfehlen wir eine erneute Prüfung der elektrischen Anlage.

Mit dem E-Check gehen Sie auf Nummer sicher, denn im Falle eines Schadensfalles haben Sie mit dem Elektrobefund die Sicherheit Ihrer Elektroinstallationen schriftlich bestätigt. Auch für Gewerbe und Unternehmen besteht die E-Check-Pflicht! Egal ob es sich um ein Wohnhaus handelt, einen Gewerbebetrieb oder ein Mietgebäude: Die Sicherheit muss gewährleistet sein.

Was wird bei elektrischen Anlagen im Rahmen des E-Checks überprüft?

  • Verteilerkasten
  • Sicherungen, FI-Schutzschalter
  • Stecker, Steckdosen, nachträglich angebrachte Steckdosenverteiler,
  • Kabel und Leitungen
  • Schutzmaßnahme bei Anschluss von Heizsystemen
  • Blitzschutzanlagen, Überspannungsschutz

Elektro Polleres – Weil es um Ihre Sicherheit geht

Lassen Sie sich von unserem professionellen Team umfassend zum Thema Elektrobefund und Anlagenüberprüfung für elektrotechnische Anlagen beraten.

Nähere Informationen haben wir zum Download für Sie bereitgestellt.

Anlagenüberprüfung E-CHECK – Inhalt der Prüfung

Überprüfung elektrischer Anlagen E-CHECK

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