ANLAGENÜBERPRÜFUNG
Anlagenüberprüfung | E-Check | Elektrobefund | Elektrotest | Elektroabnahme
Elektrische Anlagen müssen regelmäßig überprüft werden – nicht nur aus technischer Sorgfalt, sondern weil die OVE E 8101:2025 dies ausdrücklich vorsieht.
Eine fachgerechte Prüfung schützt vor Bränden, Stromschlägen und kostspieligen Ausfällen.
Als konzessionierter Elektrotechnik-Fachbetrieb prüfen wir Ihre Anlage nach dem aktuellsten Stand der Technik und dokumentieren alle Ergebnisse vollständig und nachvollziehbar.
Wir führen:
✅ Erstprüfungen nach Neuinstallation oder Umbau
✅ Wiederkehrende Prüfungen nach ETG § 22
✅ Außerordentliche Prüfungen nach Störungen oder Schäden
Unser Ziel: Ihre Sicherheit – messbar, dokumentiert und gesetzeskonform.
Leistungen
Als konzessionierter Elektrotechnik-Fachbetrieb führen wir sämtliche Prüfungen und Befunde nach der aktuellen
OVE E 8101:2025 sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der Netz NÖ durch.
Unser Ziel ist die sichere, dokumentierte und nachvollziehbare Bewertung Ihrer elektrischen Anlage –
vom Einfamilienhaus bis zum Gewerbebetrieb.
- Vollständige Sicherheitsprüfung aller Stromkreise gemäß OVE E 8101 Teil 6 (Prüfung)
- Messung von Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Erdungswiderstand und Fehlerstrom
- Überprüfung aller FI-Schutzschalter (RCD) – nur Typ A, F oder B (Typ AC nicht mehr zulässig)
- Kontrolle der Überspannungsschutzgeräte (SPD) – gemäß Teil 534 in jeder neuen Anlage verpflichtend
- Sichtprüfung auf Beschädigungen, lose Klemmen, falsche Leiterkennzeichnung und Erwärmungen
- Erstellung eines detaillierten Prüfprotokolls mit Messergebnissen und Bewertung
- Ausstellung der Prüfplakette und Eintrag in das Anlagenbuch
Photovoltaik- und Speicheranlagen
- Prüfung der DC- und AC-Verkabelung auf Isolations- und Polaritätsfehler
- Kontrolle der DC-Freischaltstelle, String-Sicherungen und Erdungsführung
- Überprüfung des NA-Schutzes nach Parallellaufbedingungen Netz NÖ 2024 (inkl. Einzelprüfnachweis)
- Funktionsprüfung der Überspannungsschutz-, Potentialausgleichs- und Blitzschutzsysteme
- Messung und Protokollierung der PV-Leerlaufspannung und Kurzschlussströme
- Überprüfung der Speicheranschlüsse und Kommunikationsschnittstellen
Alle Ergebnisse werden digital dokumentiert und bilden die Grundlage für Ihren
E-Befund und Versicherungsschutz.
Erstprüfung & Anlagenbuch
Vor jeder Inbetriebnahme einer neuen oder erweiterten elektrischen Anlage ist gemäß
OVE E 8101 Teil 6 eine Erstprüfung vorgeschrieben.
Sie stellt sicher, dass alle Schutzmaßnahmen und Sicherheitsfunktionen korrekt installiert und wirksam sind.
Umfang der Erstprüfung
- Besichtigung der gesamten Anlage auf normgerechten Aufbau und Leiterkennzeichnung
- Messung von Isolations-, Schleifen-, Erdungs- und RCD-Werten
- Funktionsprüfung von Schalt-, Steuer- und Schutzgeräten
- Prüfung der Erdungsanlage und des Hauptpotentialausgleichs gemäß Teil 5-54
- Kontrolle der Überspannungsschutzgeräte (SPD) und Blitzschutzanbindung
- Nachweis der Beschriftung aller Verteiler- und Sicherungselemente
Anlagenbuch – vollständige Dokumentation
Gemäß 1.Nationale Ergänzung (1.NE) zur OVE E 8101 muss jedes
Elektroprojekt ein Anlagenbuch enthalten.
Dieses dient als Nachweis über Aufbau, Zustand und Änderungen der Anlage.
- Schalt- und Verteilerpläne in aktueller Fassung
- Erdungs- und Potentialausgleichsplan
- Fotos verdeckter Verbindungen und Leitungsführungen
- Mess- und Prüfprotokolle (Erst- und Wiederholungsprüfungen)
- Wartungs-, Bedien- und Sicherheitshinweise
Photovoltaik- und Speicheranlagen
- Eintragung der PV-Stränge, Wechselrichter und Speicher in das Anlagenbuch
- Nachweis der Netz- und Anlagenschutz-Einstellungen (NA-Schutz-Prüfblatt)
- Erfassung der String-Daten, Überspannungsschutz-Typen und Leitungsquerschnitte
- Dokumentation der Messwerte (Uoc, Isc, Isolations- und Erdungsprüfung)
- Angabe der Anlageneinstufung nach Parallellaufbedingungen Netz NÖ 2024:
Typ A – Leistung unter 250 kVA
Das Anlagenbuch ist während der gesamten Lebensdauer aufzubewahren und bei jeder
Änderung oder Wiederholungsprüfung zu aktualisieren.
So bleibt die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Anlage dauerhaft gewährleistet.
Außerordentliche Prüfung
Eine außerordentliche Prüfung ist immer dann erforderlich, wenn sich die Sicherheitslage Ihrer Anlage verändert oder ein Ereignis die Anlage beeinträchtigt hat. Ziel ist, den sicheren Zustand nachweislich wiederherzustellen.
Wann ist eine außerordentliche Prüfung fällig?
- Umbau, Erweiterung oder Reparatur an elektrischen Stromkreisen, Verteilern oder Hauptleitungen
- Nach Störungen wie wiederholtem Auslösen von Sicherungen / RCDs (FI)
- Feuchtigkeitsschäden, Brand, Überspannung / Blitzereignis
- Längerer Stillstand (> 12 Monate) oder Eigentümer-/Mieterwechsel
- Nachrüstungen wie Photovoltaikanlage, Wallbox, Wärmepumpe, Batteriespeicher
Prüfumfang
- Besichtigung auf normgerechten Zustand (Kennzeichnung, Leiterquerschnitte, Klemmen)
- Messungen gemäß OVE E 8101 Teil 6 (Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Erdungswiderstand, RCD)
- Funktionstest aller Schutz- und Schaltgeräte
- Kontrolle von Überspannungsschutz (SPD) und Potentialausgleich
Photovoltaik- & Speicheranlagen
- Prüfung der DC-/AC-Seite inkl. DC-Freischaltstelle, String-Sicherungen und Erdungsführung
- Nachweis des NA-Schutzes nach Parallellaufbedingungen Netz NÖ (V1.11) inkl. Einstell- und Prüfblatt
- Überprüfung der max. Rückspeiseleistung laut Netzzugangsvertrag
- Mess- und Funktionsprüfung der Speicheranschlüsse inkl. Kommunikation
Ergebnis: Prüfbericht / E-Befund mit allen Messwerten und Abstellvorschlägen. So erhalten Sie einen rechtssicheren Nachweis gegenüber Versicherung, Behörde und Netzbetreiber.
Verpflichtung zur Überprüfung & E-Befund
Gemäß Elektrotechnikgesetz (§ 22 ETG) und OVE E 8101:2025
müssen elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen auf ihre Sicherheit überprüft werden.
Die Prüffrist richtet sich nach Nutzung, Umgebungseinflüssen, Alter der Anlage
und zusätzlichen Einrichtungen wie Photovoltaik-Anlagen oder Batteriespeicher.
| Nutzung / Anlagentyp | Empfohlene Prüffrist |
|---|---|
| Wohnungen und Einfamilienhäuser | alle 10 Jahre |
| Landwirtschaftliche Betriebe | alle 5 Jahre |
| Gewerbe / Industrie | 1 – 5 Jahre |
| Temporäre Anlagen / Baustellen | vor jeder Inbetriebnahme |
| Photovoltaik-Anlagen (einschl. Speicher) | alle 5 Jahre oder nach Hersteller- bzw. Netzbetreiber-Vorgabe |
| Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche | 1 – 3 Jahre |
Der E-Befund ist der offizielle Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Anlage.
Er darf ausschließlich von befugten Elektrotechnikern ausgestellt werden
und dokumentiert, dass Ihre elektrische Anlage – inklusive Photovoltaik-System, Wechselrichter und Batteriespeicher –
den aktuellen Sicherheits- und Abschaltbedingungen entspricht.
Photovoltaik und Speicher – Sonderbestimmungen
- Die Anlage muss den Parallellaufbedingungen Netz NÖ 2024 entsprechen.
- Für PV-Kleinanlagen gilt: Typ A = Leistung unter 250 kVA
(typisch für Einfamilienhäuser und kleine Gewerbeanlagen). - Der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) ist zu prüfen und regelmäßig zu testen.
- Die maximale Rückspeiseleistung laut Netzzugangsvertrag darf nicht überschritten werden.
- Überspannungs-, Blitz- und Potentialausgleich sind gemäß
OVE E 8101 Teil 534 auszuführen und bei jeder Wiederholungsprüfung zu überprüfen. - Die wiederkehrende Prüfung umfasst Sicht-, Funktions- und Messprüfungen aller PV-Stränge,
Speicheranschlüsse und Sicherheitseinrichtungen einschließlich DC-Freischaltstelle.
Ein gültiger E-Befund bietet Ihnen Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Versicherungen und Netzbetreibern –
und gewährleistet den sicheren, störungsfreien Betrieb Ihrer gesamten elektrischen Anlage.
E-Check im privaten Bereich
Auch in Wohngebäuden gilt: Elektrische Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden. So schützen Sie Ihre Familie vor Stromschlag und Kabelbrand – und bewahren Ihren Versicherungsschutz.
Empfohlene Prüffrist
- Wohnungen & Einfamilienhäuser: alle 10 Jahre (bei älteren Anlagen oder Auffälligkeiten früher)
Typische Auslöser für eine vorgezogene Prüfung
- Kein oder veralteter FI-Schutz, wiederholtes Auslösen von Sicherungen/FI
- Feuchtigkeit in Keller/Garage, sichtbare Beschädigungen, Wärme-/Geruchsauffälligkeiten
- Erweiterungen: Photovoltaik, Wallbox, Wärmepumpe, Klimageräte
- Eigentümer- oder Mieterwechsel
Was wir prüfen
- Alle Schutzmaßnahmen gemäß OVE E 8101 (RCD ≤ 30 mA, Abschaltbedingungen, Erdung/PA)
- Überspannungsschutz (SPD) – heute in neuen Anlagen verpflichtend
- Leitungszustand, Klemmen, Steckdosen, Verteilerbeschriftung
- Messungen: Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Erdung, RCD-Prüfung
Photovoltaik & Speicher im Haushalt
- Erfassung der Anlage im Anlagenbuch (Strings, Wechselrichter, Speicher)
- Prüfung DC/AC-Verkabelung, DC-Freischaltstelle, Überspannungsschutz, Potentialausgleich
- Nachweis des NA-Schutzes (Parallellaufbedingungen Netz NÖ, Typ A < 250 kVA – Standard für EFH/kleines Gewerbe)
Sie erhalten einen E-Befund mit allen Messergebnissen – digital archiviert und auf Wunsch mit Erinnerung an die nächste Wiederholungsprüfung.